Was die Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme anbelangt, so ist danach zu differenzieren, in welchem Umfang der Anwalt in Anspruch genommen wird:
Erstberatung
Vorgerichtliche Tätigkeit
Gerichtliche Tätigkeit gegen anlagevermittelnde Bank
Insolvenzverfahren in den Niederlanden
Insolvenzverfahren in den USA
Erstberatung
Die Erstberatung darf bei Verbrauchern grundsätzlich nicht mehr als 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer kosten. Rechtssuchende sollten freilich darauf achten, dass dem Anwalt schon vor der Erstberatung alle relevanten Unterlagen (Effektenabrechnung, Produktflyer und Prospekt) und ein ausgefüllter Fragebogen vorliegt.
Vorgerichtliche Tätigkeit
Für die vorgerichtliche Tätigkeit kann eine Gebührenvereinbarung getroffen werden. Soweit dies nicht der Fall ist, orientieren sich die Gebühren an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen damit im Wesentlichen von der Höhe des erlittenen Schadens - sog. Gegenstandswert - ab. Üblicherweise wird eine 1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angesetzt.
Kosten
Rechtsanwalt Frank Feser
Dellbrücker Mauspfad 319
51069 Köln
Telefon: 0221 800 38 50
Telefax: 0221 800 38 60
E-Mail: info@kanzleifeser.de